Steuerberatungshonorar der kwp

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Hier ist im Regelfall ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBVV gegeben

Unsere Leistungen gestalten wir fair, transparent  und in angemessenem Verhältnis zum Aufwand, indem wir einen Stundensatz von € 25 je angefangene ¼ Stunde  (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater) bzw. € 20,00 (Steuerfachangestellte oder vergleichbare Qualifikation) jeweils zuzügl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer, ansetzen.

Diese Aufwandsvergütungen befinden sich natürlich im Gebührenrahmen der StBVV.

Auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts oder bei komplexeren Sachverhalten berechnen wir € 38 je angefangene 1/4 Stunde, zzgl. 19 % USt.

Für ein unverbindliches Erstgespräch berechnen wir selbstverständlich kein Honorar.

Sie interessieren sich für unser Portfolio? Finden Sie hier Informationen zu den Leistungen der Kanzlei kwp, Krumpach Weihrather & Partner, in Dachau.