Internationales Steuerrecht

Allgemeines zum Internationalen Steuerrecht

Das Internationale Steuerrecht befasst sich mit grenzüberschreitenden Fragen der Besteuerung von Personen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Außerdem setzt sich der Themenkomplex mit der Gesamtheit der steuerlichen Vorschriften des Steuerrechts, die sich auf im Ausland lebende Personen oder auf die von Inländern im Ausland verwirklichten Sachverhalte beziehen auseinander. So behandelt dieser Teil des Steuerrechts unter anderem Fragen bezüglich der Besteuerung von Einkünften im Inland und im Ausland oder von In- und Outbound-Investitionen.

Das so genannte Welteinkommensprinzip und die unterschiedliche Behandlung einzelner Sachverhalte in verschiedenen Steuersystemen einzelner Länder können dazu führen, dass ein Steuerpflichtiger sowohl im Inland als auch im Ausland der Besteuerung unterliegt. Dadurch besteht die Gefahr der Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung. Beim Internationalen Steuerrecht wird daher geklärt, wie dies vermieden werden kann und welcher Staat in diesen Fällen ein Besteuerungsrecht hat.

Steuergesetze können aber auch grenzüberschreitende Aktivitäten fördern. Aus der internationalen Tätigkeit können sich beispielsweise besondere Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, welche eine geringere Steuerbelastung ermöglichen.

Zur Feststellung der Besteuerungsrechte werden die völkerrechtlichen Vereinbarungen der Doppelsteuerabkommen (DBA) angewendet, die staatenspezifisch im jeweiligen Fall die Besteuerungsrechte regeln. Das Internationale Steuerrecht kommt beispielsweise auch beim Erwerb eines Unternehmens im Ausland oder beim Ankauf einer inländischen Firma durch Unternehmer aus dem Ausland zur Geltung.

Die Komplexität der Materie erfordert dabei ein Höchstmaß an Kompetenz. Bei der kwp in Dachau erhalten Sie daher eine umfassende Beratung zu Ihren steuerlichen Fragen mit ausländischem Bezug.

Unsere Dienstleistungen

● Anfertigung von Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Privatpersonen mit Einkünften aus dem In- und Ausland
● Beratung von Steuer-Ausländern (beschränkt Steuerpflichtige, Grenzgänger)
● Gestaltungsberatung für Steuer-Inländer mit ausländischen Einkünften
● 
Beratung und steuerliche Betreuung von ausländischen und internationalen Unternehmen, die in Deutschland eine Betriebsstätte oder ein eigenständiges Tochterunternehmen haben
● Beratung und steuerliche Betreuung von inländischen Unternehmen, die grenzüberschreitend im Ausland tätig sind
● Beratung bei Steuerfragen zu Arbeitnehmerentsendungen
● 
Verrechnungspreisproblematik und deren Dokumentation
● Beratung zur Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen