Gründungsberatung

Allgemeines zur Gründungsberatung

Sie haben in den letzten Jahren ein Unternehmen gegründet oder sind kurz davor, Gründer zu werden? Wir empfehlen Ihnen, bereits im Vorfeld eine umfassende Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen, da Sie sich bei ihrem Schritt in die Selbständigkeit vielfältigen Herausforderungen stellen müssen. Dabei unterscheiden sich je nach Art der Selbständigkeit und der Geschäftsidee die Wege der Existenzgründung.

So sind bereits vor der Firmengründung viele verschiedene Faktoren zu beachten, damit dem Erfolg des eigenen Unternehmens nichts im Wege steht. Durch ein Gespräch mit einem erfahrenen Gründungsberater können unternehmerische Risiken begrenzt und typische Fehler von Erstgründern vermieden werden.

Eine Gründungsberatung unterstützt bei der Wahl der optimalen wirtschaftlichen und steuerlichen Rechtsform und verhilft mit einer Reihe von sofort umsetzbaren, praxisbezogenen Tipps der Firmengründung zum Erfolg.

Die kwp steht Ihnen deshalb nicht nur in den Bereichen des Gesellschafts- und Steuerrechts zur Verfügung, sondern unterstützen Sie auch bei der Erstellung eines Businessplans und bei der Erstellung eines Finanzierungsplanes – damit können Sie auch den Gesprächen mit der Bank entspannt entgegen blicken. Die in einigen Fällen notwendige Tragfähigkeitsbescheinigung für den Businessplan (Gründungszuschuss) erhalten Sie ebenfalls in unserer Beratung für Gründungen, die wir insbesondere Existenzgründern im Raum Dachau und Großraum München anbieten.

Unsere Leistungen

● Praxisbezogene, sofort umsetzbare Beratung für Gründer
● Unternehmensplanung
● 
Finanzierungs- und Businesspläne
● Tragfähigkeitsbescheinigungen
● 
Wahl der wirtschaftlichen, steuerlichen Rechtsform
● 
Übernahme der Buchhaltung, Lohnbuchhaltung oder Umsatzsteuerabwicklung
● Sofortige Realisierung der Vorsteuererstattungen in der Gründungsphase
● Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei den Finanzbehörde
● Beantragung einer Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG
● Steuerliche Beratung und Aufklärung über die unterschiedlichen Steuer- und Gewinnermittlungsarten
● Steuerliche Beratung und Aufklärung über die steuerlichen Pflichten gegenüber den Finanzbehörden (z. B. Abgabe von Steuererklärungen, Steueranmeldungen und deren Fälligkeit)
● Steuerliche Beratung und Aufklärung über diverse Melde- und Eintragungspflichten im Rahmen der Existenzgründung (z. B. Gewerbeanmeldung, Industrie- und Handwerkskammer)